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   VG Ansbach, 20.12.2010 - AN 10 K 09.00754   

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VG Ansbach, 20.12.2010 - AN 10 K 09.00754 (https://dejure.org/2010,68527)
VG Ansbach, Entscheidung vom 20.12.2010 - AN 10 K 09.00754 (https://dejure.org/2010,68527)
VG Ansbach, Entscheidung vom 20. Dezember 2010 - AN 10 K 09.00754 (https://dejure.org/2010,68527)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Grenzüberschreitender Buslinienverkehr ... - ...; Schienenpersonennahverkehrsverbindung ... - ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • EuGH, 07.07.1981 - 158/80

    Rewe / Hauptzollamt Kiel

    Auszug aus VG Ansbach, 20.12.2010 - AN 10 K 09.00754
    Insbesondere kann ein Unternehmer nach europäischem Recht nur dann auf dem Klageweg verlangen, dass die Behörden eines Mitgliedstaates in einer bestimmten Situation, in Bezug auf die er Außenstehender ist, Dritten gegenüber auf der Einhaltung gemeinschaftsrechtlicher Verpflichtungen bestehen, durch deren Nichtbeachtung er wirtschaftliche Nachteile erleidet, wenn ihm das nationale Recht eine solche Möglichkeit eröffnet (EuGH vom 7.7.1981 NJW 1981, 1886/1889); nach deutschem Recht aber genügt eine Betroffenheit rein wirtschaftlicher Art gerade nicht, um den Rechtsweg zu eröffnen.
  • VGH Bayern, 22.12.2009 - 11 CS 09.2081

    Notwendigkeit eines Vorverfahrens in Angelegenheiten nach dem

    Auszug aus VG Ansbach, 20.12.2010 - AN 10 K 09.00754
    Insbesondere erfolgte bis zum maßgeblichen Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung die Nachholung des Widerspruchsverfahrens, das nach § 55 Satz 1 PBefG zwingend durchzuführen war (vgl. BayVGH vom 22.12.2009, 11 CS 09.2081).
  • VGH Bayern, 22.12.2009 - 11 CS 09.2081

    Notwendigkeit eines Vorverfahrens in Angelegenheiten nach dem

    Mit Schreiben ihrer Bevollmächtigten vom 29. April 2009 erhob die Antragstellerin vor dem Verwaltungsgericht Ansbach Anfechtungsklage gegen den Bescheid vom 2. April 2009 (Az. AN 10 K 09.00754).

    Ergänzend wird auf die in beiden Rechtszügen angefallenen Gerichtsakten einschließlich der Akte des Verfahrens AN 10 K 09.00754 sowie den vom Verwaltungsgericht beigezogenen Vorgang der Regierung verwiesen.

    Da sich der Antragsgegner im Klageverfahren AN 10 K 09.00754 nach Aktenlage noch nicht sachlich zur Klage geäußert hat (der Schriftsatz der Regierung vom 27.7.2009 betrifft nur das Verfahren nach § 80 Abs. 5, § 80 a Abs. 3 VwGO), bedarf es keiner Entscheidung der Frage, ob die unterbliebene Widerspruchseinlegung durch eine rügelose Einlassung des Antragsgegners auf die Klage geheilt würde (vgl. z.B. BVerwG vom 2.9.1983 NVwZ 1984, 507).

  • VG Ansbach, 05.08.2009 - AN 10 S 09.01255

    Genehmigung für eine grenzüberschreitende Direktbuslinie von Nürnberg nach Prag

    Mit Schriftsatz vom 29. April 2009 ließ die Antragstellerin durch ihre Bevollmächtigten gegen den Bescheid der Regierung von ... vom 2. April 2009 Klage erheben (Az. AN 10 K 09.00754).

    die aufschiebende Wirkung der Klage vom 29. April 2009 (Az. AN 10 K 09.00754) gegen die der Omnibusverkehr ... GmbH erteilten Genehmigung vom 2. April 2009 (Az. 23.2-3643-11-CZ) der Regierung von ... für die Einrichtung und den Betrieb eines grenzüberschreitenden Linienverkehrs von Nürnberg nach Prag als Direktverbindung ohne Zwischenhalte für die Dauer vom 9. August 2009 bis zum 31. Juli 2014 in der Fassung des Änderungsbescheides vom 26. Juni 2009 (Az. 23.2-3643-11-CZ 18) wiederherzustellen;.

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